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Verwaltungsrecht

Der Bau eines Gartenhauses wurde Ihnen nicht genehmigt? KESB hat Kindesschutzmassnahmen verfügt, mit denen Sie nicht einverstanden sind? Ihnen wurde der Fahrerausweis entzogen? Ihr Gesuch auf IV-Rente wurde abgewiesen?

Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Es regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen und Behörden, welches insbesondere durch eine Verfügung entsteht. Die Massnahmen oder Verbote, die dadurch verfügt werden, können drastisch in Ihre Grundrechte eingreifen und sind nicht immer rechtmässig. Auch wenn das Gesetz einen Eingriff gebietet, dürfen die Behörden nur diejenigen Massnahmen ergreifen, die am schonendsten Ihre Grundrechte einschränken. Wenn Sie sich von Ämtern und Behörden zu Unrecht behandelt fühlen, dann sollten Sie einen Anwalt für Verwaltungsrecht einsetzen, der Sie vor staatlichen Eingriffen schützt.

Als Anwalt für Verwaltungsrecht vertrete ich Sie bei Auseinandersetzungen mit Behörden, wie Migrationsämtern, Sozialversicherungsanstalten, der KESB oder den Bauämter. Dabei verfasse ich für Sie Einsprachen, Gesuche, Stellungnahmen, Rekurse und Beschwerden und begleiten Sie bei behördlichen Terminen.

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Anwalt für Kindesschutz

Die KESB wird tätig, sobald Sie von einer Gefährdung des Kindes erfährt. Ein Gefährdung liegt vor, sobald nach den Umständen die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung des körperlichen, sittlichen oder geistigen Wohls des Kindes vorauszusehen ist. Nicht erforderlich ist, dass diese Möglichkeit sich schon verwirklicht hat.

Damit von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden kann, ist es also nicht zwingend nötig, dass die Beeinträchtigung eingetreten ist. Es reicht, wenn die Beeinträchtigung ernsthaft droht. Demgegenüber ist eine hypothetische Gefährdung nicht ausreichend. Der Eintritt muss wahrscheinlich sein. Es muss eine konkrete und erhebliche Gefährdung vorliegen. 

Sind Sie der Meinung, dass die KESB sich unrechtmässig in Ihre Familienangelegenheit einmischt und wollen Sie einen KESB-Entscheid nicht akzeptieren, dann rufen Sie mich an. Als Anwalt für Kindesschutz verfasse ich für Sie Beschwerden gegen die KESB und verteidige Sie gegen ungerechtfertigte KESB-Massnahmen. 

Anwalt für Baurecht

Als Ihr Anwalt für Baurecht helfe ich Ihnen dabei, Ihre Bauprojekte rechtlich abzusichern und sämtliche rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Baugenehmigungen zu beantragen und behördliche Auflagen zu erfüllen. Zudem unterstütze ich Sie bei der Lösung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauprojekten und vertrete Ihre Interessen vor Gericht, wenn dies erforderlich ist. Mein Ziel ist es, Ihre Bauprojekte reibungslos und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu realisieren.

 

Versicherungen

Fast schon reflexartig lehnen Versicherungen heutzutage ihre Leistungspflicht ab. Da werden voreilig Einstelltage durch die Arbeitslosenkasse verfügt, der Invaliditätsgrad durch die IV nach unten korrigiert und die Krankentaggeldversicherung hat Sie bereits vor Ihrer nächsten Arztvisite wieder «gesundgeschrieben». Als Anwalt für Sozialversicherungsrecht verteidige ich Ihre Rechte, wenn Sie bei der Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Krankentaggeldversicherung Ansprüge geltend machen wollen. 

Wenn Arbeitnehmende ihren Pflichten und Obliegenheiten nicht genügend nachkommen, führt das sehr schnell zu Leistungskürzungen. Vermeiden Sie diesen Fehler und kontaktieren Sie mich um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verwaltungsrecht: Die Schwerpunkte

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