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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Wurden Sie ungerechtfertigt betrieben? Ihre Rechnungen für Dienstleistungen oder Produkte werden nicht beglichen? Ihr Schuldner hat Rechtsvorschlag eröffnet und Sie wollen die Betreibung fortsetzten? Oder droht Ihrem Unternehmen der Konkurs?

Als Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht in Winterthur berate und unterstütze meine Mandanten bei Schulden und Geldforderungen. In der Schweiz haben wir die weltweit einzigartige Möglichkeit eine Geldschuld, ohne ein Gerichtsverfahren mit Hilfe der Betreibungsämter einzutreiben. Falls der Schuldner gegen Ihre Betreibung Rechtsvorschlag erhebt und damit die Betreibung einstellt, helfe ich Ihnen dabei mittels Rechtsöffnung die Betreibung wieder für Sie zu eröffnen. Dies kann auch ohne ein Gerichtsurteil erreicht werden, falls der Gläubiger über eine schriftliche Schuldanerkennung oder über einen Vertrag, in Rahmen dessen er vorleistungspflichtig ist, verfügt (provisorische Rechtsöffnung).

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Andereseits ist es in der Schweiz ist ein Kinderspiel, gegen irgendjemanden eine Betreibung einzuleiten. Ein gestelltes Betreibungsbegehren, die Zahlung des Kostenvorschusses ans Betreibungsamt und schon wird der betriebenen Person der Zahlungsbefehl zugestellt. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. In der Folge wird die Betreibung ins Betreibungsregister aufgenommen. Ich unterstütze Sie dabei, wenn Sie eine ungerechtfertigte oder schikanöse Betreibung löschen wollen.

Schuldbetreibungsrecht: Die Schwerpunkte

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