Strafrecht & Strafverteidiger
Haben Sie eine Vorladung von der Polizei, eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl zugestellt erhalten? Wurden Sie von der Polizei festgenommen? Sitzen Sie in Untersuchungshaft? Oder wurde Sie Opfer einer Straftat?
Das Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben einer Person haben, unabhängig davon, ob sie als Angeklagter, Zeuge oder Opfer involviert sind. Deshalb sollte dieses ernst genommen und sobald wie möglich ein Strafverteidiger beigezogen werden. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht trage ich dazu bei, die negativen Folgen für meinen Mandanten zu minimieren und seine Interessen bestmöglich zu schützen.
Ihr Anwalt für Strafrecht in Winterthur
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Ich setze mich für Sie von Beginn an entschieden ein und vertrete
und begleite Sie durch den ganzen Strafprozess. Dazu gehört:
- Verhinderung von Untersuchungshaft
- Eingehende Überprüfung von Strafbefehlen
- Einsprache gegen Strafbefehle
- Untersuchung von Beweisen
- Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft
- Begleitung und Verteidigung vor Strafverfolgungsbehörden
- Beschwerden gegen Gerichtsurteile
Als Strafverteidiger bzw. Pflichtverteidiger bin ich ausschliesslich meinem Mandanten verpflichtet und verfolge einzig seine Interessen. Daher ist für mich das Wichtigste in der Beziehung zu meinen Mandanten das Vertrauen. Auf dieser Basis unterstütze ich Sie nicht nur juristisch, sondern biete auch emotionale Unterstützung und sorge dafür, dass Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.
Folgende Punkte sollten Sie beachten, wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft
- Sie können sofort und noch vor der ersten Einvernahme verlangen, telefonisch mit Ihrem Anwalt Kontakt aufzunehmen. Die Polizei muss dann unverzüglich mit ihrem Anwalt telefonieren. Falls Sie noch kein Anwalt vertritt, haben Sie bei amtlicher Verteidigung ein Wahlrecht einen Anwalt ihres Vertrauens zu nennen. Nehmen Sie dies gegenüber den Behörden wahr!
- Machen Sie bis zum Eintreffen Ihrer Verteidigung keine Aussagen. Aussage verweigern heisst, dass Sie auf alle Fragen nur mit: «Ich mache keine Aussage» oder «Ich sage nichts» antworten. Sagen Sie nicht «ich weiss es nicht mehr» oder «ich kann mich an nichts erinnern», da dies bereits als Aussage gilt und gegen Sie später verwendet werden kann.
- Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.
Ihr Anwalt für Strafrecht in Winterthur
Je früher Sie mich kontaktieren, desto besser. Nach der Kontaktaufnahme mit mir erfolgt ein Treffen, wo die Umstände der Anklage, die involvierten Personen, die vorhandenen Beweise und Ihre Ziele besprochen werden. Danach nehme ich sofort Kontakt zur Polizei auf und beantrage Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse und Beweismittel werden von mir anschliessend zusammengafasst und mit Ihnen besprochen. Dabei werde ich Ihnen eine rechtliche Beratung bezüglich der möglichen rechtlichen Konsequenzen und Optionen geben. Dies umfasst die Erklärung der Strafanzeige, der möglichen Strafen und der Verteidigungs- strategie.
In Fällen, welche eine gewisse Schwere aufweisen und Sie nicht die nötigen Mittel für eine Strafverteidigung verfügen, kann ein Antrag auf amtliche Verteidigung gestellt werden. Ziel davon ist es, dass die Staatskasse die Kosten für Ihren Strafverteidiger übernimmt.
Rufen Sie mich auch bei einem Notfall an, z.B. bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen, damit ich schnell handeln kann.
Strafrecht: Die Schwerpunkte
- Anwalt für Betäubungsmitteldelikte (Drogenhandel)
- Anwalt für Strassenverkehrsdelikte
- Delikte gegen Leib und Leben (Anwalt für Körperverletzung, Tötung etc.)
- Delikte gegen die Ehre (Anwalt für Beschimpfung, Verleumdung, etc.)
- Delikte Gegen die Freiheit (Anwalt für Drohung, Nötigung, etc.)
- Sexualdelikte (Anwalt für sexuelle Nötigung, Pornografie, etc.)
- Anwalt für Urkundenfälschung
- Delikte gege das Vermögen (Anwalt für Betrug, Raub, Diebstahl, Veruntreuung, etc.)
- Anwalt für Jugendstrafrecht
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