Zürcherstrasse 46, 8400 Winterthur | Tel +41 78 214 15 45 | info@anwaltskanzlei-eshrefi.ch

Honorar nach Aufwand

Mein Stundenansatz beträgt in durchschnittlichen Fällen zwischen CHF 250 und CHF 300 (zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer von 8,1 %). Für das Honorar ist aber nicht der Stundenansatz allein ausschlaggebend. Es kommt auch massgeblich auf die Effizienz des Rechtsanwalts an, da er mit wenig Aufwand viel Arbeit erledigt. Somit ist günstiger nicht immer preiswerter. In einem Gespräch erkläre ich Ihnen welche Kosten auf sie zukommen könnten. 

Kostenvorschüsse

Ich verlange von meinen Mandanten praxisgemäss einen angemessenen Kostenvorschuss. Das soll dem Mandanten die Kostenfolge meiner Tätigkeit vor Augen führen und ihn allenfalls von unüberlegten Prozessen abhalten. Für mich stellt der Vorschuss eine Sicherung des Honorars dar. Besten Dank für Ihr Verständnis.

Erstgespräche

Für Privatpersonen biete ich Festpreise für ein erstes unverbindliche Gespräch. Diese können persönlich, telefonisch oder online erfolgen und müssen im Voraus entweder über Twint (+41 78 214 15 45) oder per Banküberweisung auf das Bankkonto CH52 0070 0114 8082 2109 6 lautend auf Anwaltskanzlei Eshrefi bei der ZKB überwiesen werden. Die Vereinbarung des Termins erfolgt telefonisch durch unser Sekretariat. 

    • 1 h mit vorgängigem Aktenstudium (max. 10 Seiten) CHF 280.–
    • 1/2h ohne vorgängiges Aktenstudium CHF 120.-

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie durch eine Rechtsschutzversicherung versichert sind, kommt diese normalerweise für die Anwaltskosten auf. Ich rate Ihnen dazu, noch vor der ersten Kontaktaufnahme mit mir, Ihre Versicherung zu kontaktieren und Ihren Fall dort anzumelden. Dadurch erlangen Sie zeitnah Klarheit darüber, ob und welche Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sie brauchen vorgängig nur eine Deckungszusage und die Bewilligung für eine freie Anwaltswahl bei Ihrer Versicherung anzufordern. 

Unentgeltliche Rechtspflege

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und für die Prozessführung über keine genügende Mittel verfügen, prüfe ich für Sie die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Staat (unentgeltliche Rechtspflege). Das Gericht heisst ein solches Gesuch dann gut, wenn die Prozessaussichten nicht aussichtslos sind und die finanzielle Bedürftigkeit ausgewiesen ist. Um Ihre Chancen auf die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege grob beurteilen zu können und gegebenenfalls ein entsprechendes Gesuch möglichst zeitnah stellen zu können, muss ich die betreffenden erforderlichen Unterlagen übeprüfen. Diese müssen Sie mir möglichst vollständig zusammenstellen und nach dem Erstgespräch zusenden.

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