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Vertragsrecht

Für die Regelung vieler Aspekte unseres Lebens schliessen wir Verträge ab, weswegen das Vertragsrecht einen ausgesprochenen Einfluss auf unseren Alltag hat. Kommt es zu vertraglichen Auseinandersetzungen, können sich diese schnell zu weitreichenden Problemen entwickeln.

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Als Anwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie bei Gestaltung, Überprüfung und Auflösung von Verträgen. Ich berate und vertrete Sie auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die mit Verträgen verbunden sind. Dies beinhaltet unteranderem Vertragsverletzungen, Schlechterfüllung, Nichterfüllung von Verträgen oder Schadenersatz.

Vertragsrecht: Die Schwerpunkte

Ob beim Shoppen in der Stadt, beim Autokauf, beim Immobilienkauf oder Onlineshop, Kaufverträge kommen in der Schweiz täglich millionenfach zustande. Der Käufer verpflichtet sich in der Regel zur Entrichtung eines bestimmten Geldbetrags, der Verkäufer bietet im Gegenzug einen Gegenstand an.

Im einfachen Auftrag ist die grundlegendste Pflicht des Auftraggebers, die Höhe der Vergütung oder des Honorars zu erbringen. Der Auftragnehmer ist im Gegenzug verpflichtet, die ihm übertragenen Geschäfte vertragsgemäss zu besorgen.

Typische einfache Aufträge sind z.B. Dienstleistungen von Ärzten und Anwälten. Neben dem einfachen Auftrag fallen unter die Begriffsbestimmung des Auftrags laut OR auch bestimmte Sonderformen.

Hierzu zählt der Auftrag für Ehe- und Partnerschaftsvermittlungen, der Mäklervertrag, der Agenturvertrag sowie Kreditbriefe und Kreditaufträge.

Mit einem Werkvertrag geht ein Unternehmer, z.B. aus der Baubranche, die Verpflichtung ein, ein vereinbartes Werk herzustellen. Der Besteller verpflichtet sich zur Leistung einer entsprechenden Vergütung.

Im Gegensatz zum Auftrag, bei dem nur sorgfältige Arbeit geschuldet ist, muss beim Werkvertrag ein Resultat erbracht werden, wie die Erstellung eines Bauwerks. Vom Werkvertragsrecht sind beispielsweise Bauunternehmer, Architekten, Gutachter, Veranstalter und auch Coiffeure berührt.

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