Migrations- und Asylrecht
Haben Sie vom Migrationsamt ein Schreiben zugestellt erhalten? Wurde Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert? Ihre Niederlassungsbewilligung entzogen? Haben Sie eine Verwarnung erhalten? Möchten Sie wissen, wie die Trennung von Ihrem Ehepartner sich auf Ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz auswirkt? Wurde Ihr Asylgesuch abgelehnt?
Bei solchen Problemstellungen sollten Sie schleunigst einen Anwalt für Migrationsrecht beauftragen, da Ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz gefährdet ist und Sie ausgewiesen werden könnten. Im ungünstigsten Fall können Fristen verstreichen und damit Ihr Recht auf Beschwerde verwirkt sein. Vermeiden Sie Zeitverlust und melden Sie sich so schnell wie möglich bei mir.
Spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht
Unverbindlich kontaktieren und Überblick verschaffen
Kontakt
Es ist sehr wichtig, sich vor dem ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde von einem Anwalt für Migrationsrecht rechtlich zu informieren. Eigene schriftliche Eingaben wie bspw. beantragen von Bewilligungen oder Telefonate an das Migrationsamt sind zu vermeiden. Sehr oft wird gegenüber den Behörden zu viel preisgegeben, was im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren ist. Darum sollten Sie bei Auskünfte per Telefon oder beim persönlichen Erscheinen am Schalter des Migrationsamtes vorsichtig sein.
Im Asylrecht unterstütze ich Sie nach einem negativen Asylentscheid des SEM, indem ich eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhebe. Ebenso kann ich Sie bei Ihrem ersten Asylgesuch unterstützen, schon bevor Sie in der Schweiz ankommen (melden Sie sich per E-Mail). Falls Sie eine F-Bewilligung haben, sind also vorläufig aufgenommen worden (vorläufige Aufnahme), können Sie nach fünf Jahren die Umwandlung der F- in eine B-Bewilligung beantragen. Ich unterstütze Sie auch bei dieser Angelegenheit.
Als spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht in Winterthur berate ich Sie von Visa-Anträgen über Aufenthaltsgenehmigungen bis hin zur Einbürgerung und vertrete Sie vor Migrationsbehörden und Gerichten.
Aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Rechtsvertreter für Migrationsrecht beim Staatssekretariat für Migration und als selbstständiger Jurist für Ausländerrecht besitze ich grosse Erfahrung in Umgang mit kantonalen Migrationsbehörden und dem Bundesverwaltungsgericht.
Ich habe bereits zahlreiche migrationsrechtliche Verfahren erfolgreich geführt und kann eine beachtliche Expertise im Ausländer- und Asylrecht vorweisen. Auch habe ich mich in diesem Rechtsgebiet mit einem Zusatzdiplom weiter spezialisiert.
Migrationsrecht: Die Schwerpunkte
- Erteilung, Verlängerung und Entzug von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
- Verstösse gegen Strafbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes
- Vom C zum Schweizerpass (Einbürgerung)
- Familiennachzug (Ehegatten, Kinder, Eltern)
- Asylrecht (Beschwerde gegen negative Asylentscheide)
- Ehevorbereitung
- Härtefallgesuch
- Heirat und Aufenthaltsbewilligung
- Strafverfahren und Bewilligung
- Scheidung und Aufenthaltsbewilligung
- Einreisesperre
- Vom B zum C (beantragen einer C-Bewilligung)
- Trennung in der Ehe vor Ablauf von drei Jahren (Verlust des B)
- Widerruf B oder C wegen Straftat (Landesverweisung)
- Erleichterter Familiennachzug für Personen mit EU-Pass, die in der Schweiz leben
- Vom F zum B (Einerseits mit Bezug zum Asylrecht oder beantragen einer B-Aufenthaltsbewilligung wegen Familiennachzugs)
- Familiennachzug von pensionierten Eltern aus dem Ausland
- Probleme mit Visumsgesuchen bei ausländischen Botschaften
- Wegweisung
- Personenfreizügigkeit
- Drittstaatenangehörige
Unverbindlich Ihren Anwalt in Zürich & Winterthur kontaktieren
Wir verschaffen Ihnen rasch und klar einen Überblick über Ihre Rechtslage.