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Was ist das Strafbefehlsverfahren? – Erklärung eines Anwalts

Dieser Beitrag wurde verfasst von:

lic.iur. Anol Eshrefi

Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in Rechtsvertretung ist Anol Eshrefi als selbstständiger Jurist geübt in Vertretung und Beratung. Darüber hinaus kennt er sich in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen aus, spezialisiert ist er insbesondere im Ausländerrecht.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im Strafrecht. Damit wird bezweckt, dass leichte bis mittelschwere Straftaten gänzlich durch den Staatsanwalt bearbeitet werden können. Das heisst mit anderen Worten, dass dem Staatsanwalt die Möglichkeit eingeräumt wird eine Strafe auszusprechen, ohne dass er gegen den Beschuldigten eine Anklage an das Strafgericht erheben muss. Das Mittel dazu ist der Strafbefehl, worin der Staatsanwalt ähnlich wie in einem Urteil die Taten des Beschuldigten ausführt und die Sanktionen dafür ausspricht. Es ist somit ein «Urteil», das durch den Staatsanwalt erlassen wird.

Der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem gerichtlichen Urteil?

Der Strafbefehl unterscheidet sich von einem Urteil dadurch, dass der Beschuldigte innert zehn Tagen gegen Ersteres Einsprache erheben kann. Dadurch wird die Staatsanwaltschaft gezwungen, falls sie am Strafbefehl festhalten möchte, die Akten dem Strafgericht zur Beurteilung der Tat zu überweisen. Der Strafbefehl ist somit ein «Urteilsvorschlag» bzw. ein Angebot der Staatsanwaltschaft an den Beschuldigten das Verfahren beschleunigt zu erledigen.

Verzichtet andererseits der Beschuldigte innert Frist Einsprache zu erheben, erhält der Strafbefehl die gleiche Wirkung wie ein richterliches Urteil, ohne dass dafür ein ordentliches gerichtliches Verfahren stattgefunden hätte.

Soll man Einsprache erheben? Die Einsprache hat Ihren Preis. Falls die Staatsanwaltschaft und später das Gericht trotz Ihren Argumenten an der Verurteilung festhalten, müssen Sie mit Verfahrenskosten von 1000 Franken und mehr rechnen. Einsprache gegen einen Strafbefehl ist also nur sinnvoll, wenn Sie Beweise haben, die Sie von den Vorwürfen befreien. Bei Verkehrsdelikten etwa ein Alibi, dass Sie zur fraglichen Zeit nicht am besagten Ort gewesen sein konnten. Daher ist es wichtig, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der die Erfolgschancen einer Gerichtsverhandlung richtig einschätzt, um zu entscheiden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist.

Wenn Sie mich rechtzeitig kontaktieren, nehme ich noch innerhalb der kurzen Frist Akteneinsicht um in Erfahrung zu bringen, was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat. Ansonsten erhebe ich als Ihr Anwalt in Strafrecht vorsorglich Einsprache. Diese kann gegen eine kleine Abschreibegebühr bis zur Gerichtsverhandlung zurückgezogen werden.

Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls?

Der Staatsanwalt kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Strafbefehl erlassen: Der Sachverhalt muss ausreichend geklärt sein oder der Beklagte muss die Tat eingestanden haben. Weiter darf der Staatsanwalt mittels Strafbefehls nur bis zu einer bestimmten Maximalgrenze eine Strafe verhängen. Das heisst genau, dass er den Strafbefehl nur dann erlassen kann, falls er eine der folgenden Strafen für ausreichend hält: eine Busse, eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Monaten. Liegt keine Busse vor oder ist die Geldstrafe oder Freiheitsstrafe darüber, dann kann die Tat nicht in einem Strafbefehlsverfahren behandelt werden. Der Staatsanwalt muss für höhere Strafen die Anklage vor Gericht erheben.

Wenn somit der Staatsanwalt nach der Konsultierung der Strafakten der Polizei überzeugt ist, dass die Tat von dem Beschuldigten begangen wurde und die Strafe den gesetzlichen Strafgrenzen entspricht, kann er einen Strafbefehl erlassen. Es muss somit nicht einmal eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft stattfinden.

Problematik des Strafbefehls

Personen verzichten oftmals auf die Einsprache, weil sie nicht genügend darüber informiert sind, dass sie einen berechtigten Anspruch darauf haben oder weil sie die damit verbundenen Kosten scheuen.

Zu spät erkennen dann viele, dass zwar der Strafbefehl als solcher nicht allzu tragisch ist, aber die Massnahmen, die auf ihn folgen einschneidend sind und nicht mehr beseitigt werden können, weil sie zwingende Folge des Strafbefehls sind. So etwa die Massnahmen im Strassenverkehrsrecht, deren Höhe vom Inhalt des Strafbefehls abhängt. Insbesondere gehört dazu der Führerausweisentzug.

Weiter kann vorkommen, dass die Frist der Einsprache des Strafbefehls abläuft, ohne dass der Betroffene einen solchen erwartet hat, da man z.B. zum Zeitpunkt der Versendung gar nicht zuhause war (Spitalaufenthalt, Ferien). Damit dies aber passieren kann, muss zuerst ein Strafverfahren eröffnet worden sein. Man muss somit damit rechnen können, dass ein Strafbefehl erfolgen kann. Dies heisst aber nicht, dass der Kontakt vor dem Erhalt des Strafbefehls mit der Staatsanwaltschaft stattgefunden haben muss. Es genügt, wenn die Polizei dem Betroffenen mitteilt, dass gegen ihm ein Verfahren am Laufen ist. Wenn Sie somit bereits bloss mit der Polizei Kontakt gehabt haben und Sie denken, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft, sollten Sie nicht lange warten, bis sie einen Anwalt aufsuchen.

Wenn Sie somit einen Strafbefehl erhalten oder Ihnen die Polizei mitgeteilt hat, dass gegen Sie ein Strafverfahren eröffnet ist, dann konsultieren Sie unbedingt einen Anwalt, der Ihnen die Konsequenzen des Strafbefehls erklärt. Insbesondere, wenn sie wegen einem Strassenverkehrsdeliktes beschuldigt werden, sollten sie mit einem Anwalt darüber reden, was für andere Folgen neben der Strafe Sie zu befürchten haben.

Ich unterstütze Sie mit meiner Expertise im Falle eines Strafbefehls. Rufen Sie mich an und ich vereinbare für Sie rasch einen Termin, damit Sie die kurze Frist für die Einsprache einhalten um gegen den Strafbefehl vorzugehen. dies beinhaltet:

  1. Überprüfung des Strafbefehls: Mein erster Schritt als Anwalt für Strafrecht ist es, den Strafbefehl sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass er rechtmäßig und korrekt ausgestellt wurde. Ich stelle für Sie sicher, dass alle erforderlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
  2. Kommunikation: Anschliessen erkläre ich Ihnen die Umstände des Falls ausführlich, damit sie diese verstehen und beurteilen könnt, ob Sie den Strafbefehl akzeptieren möchten oder nicht.
  3. Einspruch gegen den Strafbefehl: Wenn Sie den Strafbefehl nicht akzeptieren möchte, können Sie Einspruch einlegen. Ich stelle sicher, dass der Einspruch rechtzeitig und korrekt erfolgt.
  4. Beweissicherung: Sollte es notwendig sein, den Fall weiter zu verfolgen, sammeln ich alle relevanten Beweise und Informationen, um Ihre Verteidigung vorzubereiten.
  5. Verteidigungsstrategie entwickeln: Als Anwalt für Strafrecht entwickle ich für Sie eine gezielte Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen effektiv zu schützen. Dies kann das Infragestellen von Beweisen, die Ermittlung von Zeugen oder das Aufzeigen von Verfahrensfehlern umfassen.
  6. Gerichtsverhandlung: Wenn der Fall vor Gericht geht, verteidigen ich Sie nach bestem Wissen und Gewissen und setze mich für Sie vollumfänglich ein.
  7. Beratung: Ich biete Ihnen während des gesamten Prozesses rechtliche Beratung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Entscheidungen treffen.

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