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Strafverteidiger & Anwalt für Opferhilfe

Haben Sie eine Vorladung von der Polizei, eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl zugestellt erhalten? Wurden Sie von der Polizei festgenommen? Sitzen Sie in Untersuchungshaft? Oder wurde Sie selber Opfer einer Straftat und möchten sich nun am Strafverfahren beteiligen und eine Genugtuung verlangen?

Strafverteidigung 

Als beschuldigte Person in einem Strafverfahren ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu beauftragen. Auch vermeintlich geringfügigen Delikten, die im Strafbefehlsverfahren bearbeitet werden, können erhebliche Auswirkungen auf das Leben einer Person haben. Einträge im Strafregister oder der Entzug des Führerscheins bei Verkehrsdelikten sind mögliche Konsequenzen. Deshalb ist es unerlässlich, durch die Beauftragung eines Strafverteidigers die Waffengleichheit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Beschuldigtem rasch herzustellen.

 

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen in jeder Phase zur Seite und kümmere mich um:

– Verhinderung von Untersuchungshaft
– Gründliche Überprüfung und Einsprache gegen Strafbefehle
– Sorgfältige Untersuchung von Beweisen
– Kommunikation und Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft
– Begleitung und Verteidigung vor Strafverfolgungsbehörden
– Einlegung von Beschwerden gegen Gerichtsurteile

Dabei bin ich ausschliesslich meinen Mandanten verpflichtet und verfolge einzig und allein ihre Interessen. Das Vertrauen zwischen uns steht dabei an erster Stelle. Auf dieser Basis biete ich nicht nur fundierte juristische Beratung, sondern auch emotionale Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.

Sollte Ihr Fall eine besondere Schwere aufweisen und Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf amtliche Verteidigung zu stellen, damit die Staatskasse die Kosten für Ihren Strafverteidiger übernimmt.

Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich professionelle Unterstützung in Ihrem Strafverfahren. Kontaktieren Sie mich, um gemeinsam Ihre Verteidigungsstrategie zu besprechen und Ihre Rechte zu schützen.

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 Ihr Anwalt für Opferhilfe 

Haben Sie durch eine Straftat körperlichen oder psychischen Schaden erlitten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Opferhilfe. Dies gilt insbesondere bei schweren Verbrechen wie Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung, schwerer Körperverletzung, Tötung, schwerer Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung oder schweren Verkehrsunfällen mit Verletzungs- oder Todesfolgen. Beachten Sie, dass Gesuche um Opferhilfe innerhalb von zwei Jahren und ab dem 1. Januar 2009 innerhalb von fünf Jahren nach der Straftat eingereicht werden müssen.

Rechte und Unterstützung im Strafverfahren

Als Opfer haben Sie im Strafverfahren gegen den Täter spezifische Informations-, Schutz- und Beteiligungsrechte. Leider werden diese Rechte nicht immer von den Untersuchungsbehörden und Gerichten vollständig berücksichtigt. Daher ist es ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Falls sie sich in einer  wirtschaftlich schwierigen Lage befinden können beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Geschädigtenvertretung stellen. Anerkannte Opferhilfestellen bieten Ihnen unabhängig von Ihrer finanziellen Situation unbürokratische Unterstützung bis zu einem Betrag von 1000 Franken, um erste anwaltliche Schritte zu finanzieren.

Massnahmen bei häuslicher Gewalt

Seit dem 1. April 2007 schützt das Gewaltschutzgesetz im Kanton Zürich Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder beendeten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung körperlich, sexuell oder psychisch verletzt oder bedroht wird. Es spielt keine Rolle, ob Täter und Opfer einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Die Polizei kann bei Verdacht auf häusliche Gewalt den Täter für 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung weisen und ihm verbieten, bestimmte Gebiete zu betreten oder Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Diese Massnahmen können durch einen Haftrichter um bis zu drei Monate verlängert werden.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Rechte als Opfer gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie mich noch heute, um die nötigen Schritte zu besprechen und die Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Ihre Sicherheit und Ihr Schutz stehen an erster Stelle.

Strafrecht: Die Schwerpunkte

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