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Migrationsrecht

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Haben Sie ein Schreiben vom Migrationsamt erhalten? Wurde Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert oder gar entzogen? Haben Sie eine Verwarnung erhalten oder möchten Sie wissen, wie sich eine Trennung von Ihrem Ehepartner auf Ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz auswirkt? Wurde Ihr Asylgesuch abgelehnt? In solchen Fällen ist daher schnelles Handeln gefragt. 

Dabei ist wichtig vor dem ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde von einem Anwalt für Migrationsrecht rechtlich zu informieren. Eigene schriftliche Eingaben wie bspw. beantragen von Bewilligungen oder Telefonate an das Migrationsamt sind zu vermeiden. Sehr oft wird gegenüber den Behörden zu viel preisgegeben, was im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren ist. Darum sollten Sie bei Auskünfte per Telefon oder beim persönlichen Erscheinen am Schalter des Migrationsamtes vorsichtig sein.

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Ich unterstütze Sie weiter dabei, Ihre Familienmitglieder in die Schweiz nachzuziehen und helfe Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer binationalen Eheschliessung, damit alle notwendigen Dokumente und Formalitäten rechtzeitig erledigt werden. Vermeiden Sie Zeitverlust und handeln Sie sofort. Kontaktieren Sie mich umgehend, um Ihre rechtlichen Interessen zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise im Migrationsrecht zur Seite. Rufen Sie jetzt an oder vereinbaren Sie einen Termin online.

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