Geschädigtenvertretung
Manchmal geschehen im Leben Dinge, die uns zutiefst erschüttern und die wir nicht alleine bewältigen können oder möchten. Wenn Sie als Jugendlicher oder Erwachsener Opfer einer Straftat geworden sind – sei es durch körperliche Gewalt, Misshandlungen innerhalb der Familie oder sexuelle Übergriffe – bin ich für Sie da. Ich biete Ihnen Unterstützung und Hilfe an, um gemeinsam einen Weg aus dieser schwierigen Situation zu finden.
Geschädigtenvertretung in Winterthur
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Rechte und Unterstützung im Strafverfahren
Als Opfer haben Sie im Strafverfahren gegen den Täter spezifische Informations-, Schutz- und Beteiligungsrechte. Leider werden diese Rechte nicht immer von den Untersuchungsbehörden und Gerichten vollständig berücksichtigt. Daher ist es ratsam, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Falls sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden können beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Geschädigtenvertretung stellen. Anerkannte Opferhilfestellen bieten Ihnen unabhängig von Ihrer finanziellen Situation unbürokratische Unterstützung bis zu einem Betrag von 1000 Franken, um erste anwaltliche Schritte zu finanzieren.
Massnahmen bei häuslicher Gewalt
Seit dem 1. April 2007 schützt das Gewaltschutzgesetz im Kanton Zürich Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder beendeten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung körperlich, sexuell oder psychisch verletzt oder bedroht wird. Es spielt keine Rolle, ob Täter und Opfer einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Die Polizei kann bei Verdacht auf häusliche Gewalt den Täter für 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung weisen und ihm verbieten, bestimmte Gebiete zu betreten oder Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Diese Massnahmen können durch einen Haftrichter um bis zu drei Monate verlängert werden.
Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Rechte als Opfer gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie mich noch heute, um die nötigen Schritte zu besprechen und die Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Ihre Sicherheit und Ihr Schutz stehen an erster Stelle.
Geschädigtenvertretung im Überblick
Die Geschädigtenvertretung in der Schweiz hat viele Aspekte, die man auf keinem Fall ausser Acht lassen sollte. Wir stehen Ihnen bei folgenden und weiteren zur Seite:
Geschädigte haben das Recht auf rechtliches Gehör, Entschädigung und eine umfassende Information über den Verlauf des Strafverfahrens.
Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Unterstützung durch Opferhilfestellen, die Beratung und finanzielle Hilfe leisten können.
Geschädigte können Anträge stellen, um z. B. Zeugenvernehmungen oder Beweiserhebungen zu verlangen.
In Fällen, in denen das Leben oder die Gesundheit des Geschädigten gefährdet ist, kann Zeugenschutz beantragt werden.
Als Geschädigter haben Sie die Möglichkeit, sich als Privatkläger dem Strafverfahren anzuschliessen und aktiv an der Strafverfolgung teilzunehmen.
Geschädigte können im Strafverfahren oder in einem separaten Zivilverfahren Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend machen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Anwaltskosten für die Vertretung des Geschädigten vom Staat übernommen. Wir zeigen Ihnen für Ihren konkreten Fall auf, was möglich ist.
Als geschädigte Person können Sie Schutzmassnahmen wie Kontaktsperren oder Schutzanordnungen beantragen, um sich vor weiteren Übergriffen zu schützen.
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