Viele Menschen wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen, wenn sie in der Schweiz Opfer einer Straftat werden. Häufig bleiben Betroffene aus Angst, Scham oder Unsicherheit allein zurück. Doch das Gesetz schützt Sie: Als Opfer oder Geschädigte haben Sie das Recht, sich zu wehren und Entschädigung, Genugtuung und andere Ansprüche geltend zu machen.
Wenn Sie beispielsweise durch Körperverletzung, häusliche Gewalt, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Diebstahl oder Sachbeschädigung betroffen sind, können Sie Strafanzeige erstatten und sich als Privatkläger am Strafverfahren beteiligen. Das gibt Ihnen folgende Rechte:
- Akteneinsicht
- Teilnahme an Einvernahmen
- Einbringen eigener Beweisanträge
- Geltendmachung von Schadenersatz und Genugtuung
- Einen eigenen Anwalt, der neben dem Staatsanwalt für das Opfer kämpft
Ein Anwalt für Opferrechte oder Geschädigtenvertreter unterstützt Sie dabei, diese Rechte durchzusetzen und sich im oft komplexen Strafverfahren zurechtzufinden.
Was ist der Unterschied zwischen Geschädigten und Opfern?
Das Schweizer Strafrecht unterscheidet zwischen geschädigten Personen – Menschen, deren Rechte durch eine Straftat verletzt wurden, etwa bei einem Einbruch – und Opfern im engeren Sinne, also Personen, die in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität beeinträchtigt wurden, z. B. durch Schläge, Bedrohung oder sexuelle Gewalt.
Für Opfer gelten besondere Schutzrechte. Sie haben das Recht, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden, z. B. ob der Täter in Untersuchungshaft kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Zudem besteht Anspruch auf Schutz vor einer direkten Begegnung mit dem Täter und oft auf kostenlose psychosoziale oder juristische Unterstützung.
Unentgeltliche Rechtspflege: Unterstützung auch ohne eigenes Einkommen
Ein oft übersehener, aber zentraler Aspekt ist die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege in der Schweiz. Wer finanziell nicht in der Lage ist, einen Anwalt zu bezahlen, kann staatliche Unterstützung beantragen. In solchen Fällen übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt – damit Opfer und Geschädigte ihre Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Schutz vor dem Täter durchsetzen können.
Gerade bei schweren Gewaltverbrechen oder sexuellen Übergriffen ist es entscheidend, anwaltlich vertreten zu sein. Ein Anwalt für Opferhilfe hilft nicht nur dabei, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, sondern auch sicherzustellen, dass der Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.
Fristen nicht verpassen: Schnelles Handeln ist entscheidend
Besonders wichtig ist es, Fristen zu beachten: Bei sogenannten Antragsdelikten wie einfacher Körperverletzung oder Sachbeschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat ein Strafantrag gestellt werden – sonst wird das Verfahren nicht eröffnet. Viele Betroffene verlieren hier wertvolle Zeit, weil sie unsicher sind, wie sie vorgehen sollen.
Als Anwalt für Opferrechte oder Geschädigtenvertreter kann ich frühzeitig klären, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Mein Angebot als Anwalt und Geschädigtenvertreter in Winterthur, Bülach und der Region
Wenn Sie in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen als Anwalt und Geschädigtenvertreter zur Seite – unabhängig davon, ob es um Entschädigung, Genugtuung oder die Bestrafung des Täters geht. Ich vertrete Mandantinnen und Mandanten in Winterthur, Bülach, Zürich, Dielsdorf, Andelfingen und vor allen umliegenden Bezirksgerichten.
Niemand sollte aus Angst vor Kosten oder aus Unsicherheit auf sein Recht auf Gerechtigkeit verzichten müssen. Kontaktieren Sie mich – ich setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden.