{"id":2250,"date":"2024-01-10T04:41:56","date_gmt":"2024-01-10T04:41:56","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltskanzlei-eshrefi.ch\/?p=2250"},"modified":"2024-01-10T04:42:27","modified_gmt":"2024-01-10T04:42:27","slug":"delikte-gegen-die-koerperliche-integritaet-eklaerung-eines-anwalts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltskanzlei-eshrefi.ch\/sq\/delikte-gegen-die-koerperliche-integritaet-eklaerung-eines-anwalts\/","title":{"rendered":"Delikte gegen die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t &#8211; Ekl\u00e4rung eines Anwalts"},"content":{"rendered":"<p>K\u00f6rperverletzungsdelikte geh\u00f6ren zu den h\u00e4ufigsten Vorw\u00fcrfen im Strafrecht. Was zumeist als verbaler Streit beginnt, kann durch die k\u00f6rperliche Eskalation nicht nur Leib und Leben der Beteiligten bedrohen, sondern auch hohe Strafen zu Folge haben. Bei schwerer K\u00f6rperverletzung kommt nur Freiheitsstrafe in Frage. Diese reicht von Minimum sechs Monaten bis h\u00f6chsten zehn Jahren. Die einfache K\u00f6rperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Nehmen Sie den Vorwurf der K\u00f6rperverletzung daher keinesfalls auf die leichte Schulter. Je fr\u00fcher Sie einen Anwalt f\u00fcr Strafrecht einschalten, desto besser kann im Ermittlungsverfahren in Ihrem Sinne eingegriffen werden, um eine Verurteilung zu verhindern oder zumindest die H\u00f6he der Strafe zu reduzieren. <\/em>Sollte Ihnen der Vorwurf der K\u00f6rperverletzung oder eines anderen K\u00f6rperverletzungsdelikt gemacht werden, sollten Sie deshalb m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig einen qualifizierten Anwalt im Strafrecht kontaktieren. <em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Als Rechtsanwalt f\u00fcr Strafrecht vertrete ich Mandanten gegen den Vorwurf K\u00f6rperverletzung. Ich berate Sie diskret und erfahren. <\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann liegt schwere K\u00f6rperverletzung vor?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der T\u00e4ter muss bei schwerer K\u00f6rperverletzung zum Ziel haben den K\u00f6rper oder die Gesundheit des T\u00e4ters irreversibel zu sch\u00e4digen oder ihm lebensgef\u00e4hrliche Verletzungen zuzuf\u00fcgen. Nur erhebliche Verletzungen, die wieder heilen, stellen keine schwere Verletzung dar, obwohl diese in der Alltagssprache auch schwere K\u00f6rperverletzungen sind. Beinbruch ist somit nach Strafrecht keine schwere K\u00f6rperverletzung, da diese wieder heilen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Schwere K\u00f6rperverletzung ist gem\u00e4ss Gesetz bei vier Situationen gegeben: bei lebensgef\u00e4hrlichen Verletzung bei schweren Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers, bei schweren Sch\u00e4digung der Gesundheit und bei argen und bleibenden Entstellung.<\/p>\n\n\n\n<p>Lebensgef\u00e4hrliche Verletzung liegt vor, wenn aufgrund der Verletzung eine <strong>erhebliche Wahr<\/strong><strong>scheinlichkeit des t\u00f6dlichen Verlaufs besteht<\/strong>. Beispielsweise ist eine 15 cm Schnittwunde in den Bauch eine lebensgef\u00e4hrliche Verletzung, weil die Blutungen bei solcher Verletzung ohne sofortige \u00e4rztliche Hilfe binnen K\u00fcrze zum Tode f\u00fchren w\u00fcrden. Wenn nur die Handlung lebensgef\u00e4hrlich war und nicht aber die Verletzung, dann liegt keine lebensgef\u00e4hrliche Verletzung vor (zB blosse Sch\u00fcrfungen nach lebensgef\u00e4hrlichen Zusammenstoss oder Streifschuss). Es gen\u00fcgt also nicht, wenn bloss die Situation lebensgef\u00e4hrlich war, sondern diese muss dazu f\u00fchren, dass das Opfer zus\u00e4tzlich lebensgef\u00e4hrlich verletzt wird. Wenn die Verletzung lebensgef\u00e4hrlich war, dann stellt sie gem\u00e4ss StGB eine schwere K\u00f6rperverletzung dar, auch wenn aus der Verletzung keine schwere bleibende Sch\u00e4digungen f\u00fcr den K\u00f6rper oder die Gesundheit resultieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter liegt eine schwere K\u00f6rperverletzung vor, wenn der K\u00f6rper schwer gesch\u00e4digt wird. Das Gesetz nennt daf\u00fcr die Irreversible Verst\u00fcmmelung (=Verlust) und Unbrauchbarmachung (=in seiner Grundfunktion dauernd und erheblich gest\u00f6rt) wichtiger Organe (z.B. Niere, Auge, Ohr) Glieder (H\u00e4nde, F\u00fcsse, Gelenke) oder allgemein des K\u00f6rpers.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine schwere K\u00f6rperverletzung liegt auch vor, wenn die Gesundheit eines Menschen schwer gesch\u00e4digt wird. Das Gesetz nennt daf\u00fcr die Verursachung der Arbeitsunf\u00e4higkeit, der Gebrechlichkeit (=Zustand dauernder Kranksein oder andere dauernde Beeintr\u00e4chtigungen der Gesundheit, z.B. Ansteckung mit dem HIV) und der Geisteskrankheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiter stellt eine arge und bleibende Entstellung des Gesichtes eine schwere K\u00f6rperverletzung dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesetz besagt, dass auch andere schwere Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers und der Gesundheit, die nicht explizit genannt wurden, eine schwere K\u00f6rperverletzung darstellen k\u00f6nnen. Insbesondere ist dabei an lange Dauer des Spitalaufenthalts und der Arbeitsunf\u00e4higkeit, grosse Schmerzen, langer Heilungsprozess zu denken. Auch kann die Kombination verschiedener Beeintr\u00e4chtigung, die f\u00fcr sich allein noch nicht als schwere K\u00f6rperverletzung gelten k\u00f6nnen, in ihrer Gesamtheit als schwere K\u00f6rperverletzung gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den letzten Punkt noch wichtig: Zur Beurteilung der Schweren Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers oder Gesundheit ist ein relativer Massstab anzulegen. F\u00fcr einen Pianisten wiegt der Verlust eines Fingers ungleichschwer als f\u00fcr einen Operns\u00e4nger, ein Fotomodel kann schon durch eine kleine Narbe im Gesicht enorm gesch\u00e4digt werden, ein Skilehrer hingegen kaum. Es kommt also nicht nur auf die Verletzung an sich drauf an, sondern welche Auswirkungen sie auf das Leben des T\u00e4ters dauernd hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann ist einfache K\u00f6rperverletzung gegeben?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Heilungschancen bestehen, dann kommt die einfache K\u00f6rperverletzung in Frage. Dabei muss sich um eine Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit vorliegen, die aber nicht dauern ist.<\/p>\n\n\n\n<p>In seinem Grundtatbestand ist die einfache K\u00f6rperverletzung ein Antragsdelikt. Wenn jedoch die K\u00f6rperverletzung wie im Folgenden beschrieben erfolgt, dann wird der T\u00e4ter von Amtes wegen verfolgt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Der T\u00e4ter gebraucht Gift, eine Waffe (Gegenstand, der seiner Bestimmung nach zu Angriff und Verteidigung dient) oder einen gef\u00e4hrlichen Gegenstand (in gef\u00e4hrlicher Weise gebraucht) f\u00fcr die K\u00f6rperverletzung.<\/li>\n\n\n\n<li>Der T\u00e4ter begeht die Tat an einen Wehrlosen (Schlafende, Gefesselte, Betrunkene, Geisteskranke) oder an einer Person<em>, <\/em>die unter seiner Obhut steht oder f\u00fcr die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind<\/li>\n\n\n\n<li>Der T\u00e4ter ist der Ehegatte oder Lebenspartner des Opfers und die Tat wird w\u00e4hrend der Ehe oder gemeinsamen Haushaltes begangen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann liegt T\u00e4tlichkeit vor?<\/h2>\n\n\n\n<p>T\u00e4tlichkeit ist die Handlung beliebiger Art, die zu einer physischen Einwirkung auf den K\u00f6rper eines Menschen f\u00fchrt, die keine Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit mit sich bringt, aber die Einwirkung auf den K\u00f6rper das allgemein \u00fcbliche und gesellschaftlich geduldete Mass \u00fcberschreitet (Ohrfeige, Faustschl\u00e4ge, Fusstritte, heftige St\u00f6sse, Bewerfen mit Gegenst\u00e4nden von einigem Gewicht, Begiessen mit Fl\u00fcssigkeit, Zerzausen einer Kunstvollen Frisur, Haarabschneiden, Abfuhrmittel eingeben). Verursachung von Schmerzen ist nicht notwendig.&nbsp; Aber ein Schlag auf den Rippen unter Freunden \u00fcberschreitet nicht das allgemein anerkannte und gesellschaftlich geduldete Mass der Einwirkung auf den K\u00f6rper, auch wenn sie recht heftig ausf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Schl\u00e4gen ins Gesicht kommt T\u00e4tlichkeit Beispielsweise bei folgenden Sachverhalten vor: Schrammen, Kratzer, Sch\u00fcrfungen, blaue Flecken oder Quetschungen, ohne erhebliche Schmerzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zuf\u00fcgung geringf\u00fcgiger seelischer Schmerzen f\u00e4llt nicht unter der T\u00e4tlichkeiten. Der-artige Einwirkungen sind nur dann von Bedeutung, wenn sie in Form einer Ehrverletzung er-folgen. Wenn also T\u00e4tlichkeit nicht in Frage kommt, weil gar nicht auf den K\u00f6rper eingewirkt wird oder die Grenze der gesellschaftlich geduldeten oder des \u00fcblichen nicht \u00fcberschritten wurde, dann kommt die Ehrverletzung in Frage, also Beschimpfung durch Geb\u00e4rde oder T\u00e4tlichkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Der T\u00e4ter wird von Amtes wegen bei folgenden Situationen verfolgt:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wiederholte (gewohnheitsm\u00e4ssig und systematisch) Begehung an einer Person, die unter der Obhut des T\u00e4ter (Eltern, Betreuer, Heimerzieher, Heimpfleger) steht oder f\u00fcr die er zu Sorgen hat, namentlich an einem Kind.<\/li>\n\n\n\n<li>Wiederholte Begehung an seinen Ehegatten\/Lebenspartner w\u00e4hrend der Ehe oder gemeinsamen Haushaltes oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung oder Trennung des Haushaltes.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann ist Aussetzung gegeben (Art. 127 StGB)?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei der Aussetzung handelt es sich um zwei Delikte, die Aussetzung in einer Gefahr und die In-Stich-Lassung in einer Gefahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Aussetzung als Begehungsdelikt<\/p>\n\n\n\n<p>Der T\u00e4ter bringt einen hilflosen Menschen, f\u00fcr den er zu Sorgen hat oder der unter seiner Obhut steht durch aktives Verhalten in eine konkrete Gefahr f\u00fcr Leben und Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein hilfloser Mensch ist jemand, der zur Erhaltung oder Wiederherstellung seiner k\u00f6rperlichen oder gesundheitlicher Unversehrtheit fremder Hilfe bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine konkrete Lebensgefahr bedeutet noch nicht, dass die Gefahr unmittelbar ist. Es wird somit eine erh\u00f6hte M\u00f6glichkeit einer schweren Sch\u00e4digung f\u00fcr Leben und Gesundheit verlangt, jedoch noch nicht eine sehr nahe M\u00f6glichkeit daf\u00fcr. Die konkrete Gefahr kann durch Verbringung des Opfers an einem mit Risiko behafteten Ort (Ablegen eines Kindes bei grosser K\u00e4lte im Freien) oder durch herantragen der Gefahrenquelle zum Opfer (\u00d6ffnen des Fensters zum Kinderzimmer trotz K\u00e4lte)<\/p>\n\n\n\n<p>Der Taterfolg ist somit nicht eine direkte K\u00f6rperverletzung oder Tod, sondern die Herbeif\u00fchrung einer Gefahr daf\u00fcr. Neben der Handlung des T\u00e4ters m\u00fcssen also auch andere Faktoren mitwirken, damit der Tod oder die schwere K\u00f6rperverletzung eintritt. Wenn die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass durch die Tathandlung der Tod oder die K\u00f6rperverletzung eintreten w\u00fcrde, dann ist die Tat beendet. Schon die Herbeif\u00fchrung des Risikos ist strafbar. Bsp. Rasen, obwohl ein Kleinkind im Auto sitzt, Kinder allein im Wald aussetzen, Kleinkinder alleine in tiefen Becken schwimmen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was ist der Unterschied zu versuchten T\u00f6tung oder K\u00f6rperverletzung und der Aussetzung? Er Unterschied liegt darin, dass bei der versuchten T\u00f6tung und K\u00f6rperverletzung der T\u00e4ter diese mit seiner Handlung erreichen will. Bei der Aussetzung will er aber diesen Taterfolg nicht. Er ist sich aber bewusst, dass er durch seine Handlung ein grosses Risiko eingeht, dass das Opfer stirbt oder sich schwer verletzt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aussetzung als Unterlassungsdelikt (\u2026in einer Gefahr in Stiche l\u00e4sst\u2026): <\/strong>Hier verursacht der T\u00e4ter keine Gefahr f\u00fcr den Hilfslosen. Der Tatbestand liegt darin, dass der T\u00e4ter dem Opfer in einer gef\u00e4hrlichen Situation nicht hilft, obwohl er dazu verpflichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch hier braucht es einen konkreten Gefahrenzustand, somit mindesten die Gefahr einer schweren K\u00f6rperverletzung. Der Eintritt der Gefahr besteht aber ohne Zutun des T\u00e4ters. DerT\u00e4ter muss auch hier verpflichtet sein f\u00fcr das Opfer zu sorgen oder dieses muss unter seiner Obhut sein. Die Tathandlung besteht in Unterlassung der Hilfe, obwohl der T\u00e4ter helfen k\u00f6nnte. Weiter muss durch seine Hilfeleistung die Gefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit abwendbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Garantenstellung: In der Lehre wird allgemein angenommen, dass mit der Wendung &#8222;f\u00fcr den er zu sorgen hat&#8220; rechtliche, auf Gesetz oder auf&nbsp;<a><\/a>Vertrag beruhende Sorgepflichten gemeint sind, w\u00e4hrend zur Bejahung der &#8222;Obhut&#8220; ein tats\u00e4chliches Obhutsverh\u00e4ltnis gen\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a>Als Beispiele von Obhutsverh\u00e4ltnissen im Sinne von&nbsp;Art. 127 StGB&nbsp;werden in der Lehre vor allem Beziehungen zwischen zwei (oder mehreren) Personen genannt, in welchen die eine Person in Bezug auf die unternommene, m\u00f6glicherweise gef\u00e4hrliche T\u00e4tigkeit st\u00e4rker, erfahrener etc. ist als die andere. Der Schw\u00e4chere, weniger Erfahrene ist zur Mitwirkung an dieser T\u00e4tigkeit bereit, wenn und weil er sich dabei unter die Obhut des Erfahreneren begeben kann. Das trifft etwa f\u00fcr den in der Literatur regelm\u00e4ssig erw\u00e4hnten Fall zu, in dem ein erfahrener Alpinist eine unge\u00fcbte Person auf eine Bergtour mitnimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Annahme eines Obhutsverh\u00e4ltnisses im Sinne von&nbsp;<strong>Art. 127 StGB<\/strong>&nbsp;setzt jedoch nicht notwendigerweise Ungleichheit der Partner hinsichtlich St\u00e4rke und Erfahrung etc. in Bezug auf die gemeinsam unternommene T\u00e4tigkeit voraus. Ein Obhutsverh\u00e4ltnis kann auch zwischen gleich erfahrenen Partnern bestehen und begr\u00fcndet in diesem Falle gegenseitige Obhutspflichten. Als Beispiel hierf\u00fcr werden in der Lehre die Bergsteiger der gleichen Seilpartie erw\u00e4hnt. Eine Gefahrengemeinschaft kann mithin ein Obhutsverh\u00e4ltnis begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispielsfall: Der Zusammenschluss von S. und L. zur Ver\u00fcbung eines Einbruchdiebstahls begr\u00fcndete keine Gefahrengemeinschaft mit gegenseitigen Obhutspflichten. Nichts deutet darauf hin, dass der Zusammenschluss im Hinblick auf die m\u00f6glichen Gefahren f\u00fcr die Gesundheit und im Vertrauen auf gegenseitige Hilfeleistung bei Gefahr f\u00fcr die Gesundheit erfolgte, dass sich die beiden Einbrecher also gerade auch deshalb zusammentaten, um den Eintritt solcher Gefahren f\u00fcr die Gesundheit nach M\u00f6glichkeit zu verhindern bzw. bei deren Eintritt f\u00fcr Hilfe zu sorgen. Es ist entgegen der Auffassung der Beschwerdef\u00fchrerin nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass S. und L., die mehr oder weniger angetrunken waren, einen (in Bezug auf die Gesundheit) &#8222;zun\u00e4chst kaum gef\u00e4hrlichen Einbruchsversuch&#8220; unternahmen. Dass L. sich im Verlauf des Unternehmens spontan zu einem Vorgehen entschloss, das verh\u00e4ngnisvoll endete, ist schon deshalb unerheblich, weil die Gef\u00e4hrlichkeit dieses Vorgehens von beiden Einbrechern nicht erkannt wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 StGB)<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Unterlassung der Nothilfe an einen vom T\u00e4ter verletzen Menschen:<\/strong> Die Voraussetzungen sind folgende: Der T\u00e4ter hat auf beliebiger Weise die Verletzung eines Menschen verursacht. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Verletzung tatbestandsm\u00e4ssig, rechtswidrig oder schuldhaft erfolgt. Insbesondere ist zur Hilfeleistung auch verpflichtet, wer einen Angreifer in Notwehr verletzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verletzte braucht die Hilfe des T\u00e4ters. Kann sich das Opfer selbst helfen, lehnt es die Hilfe ab oder erh\u00e4lt es sogleich von Dritten die n\u00f6tige Betreuung, trifft den T\u00e4ter keine Hilfepflicht mehr.<\/p>\n\n\n\n<p>Der T\u00e4ter muss weiter Tatmacht haben und die Hilfe muss zumutbar sein. Das heisst, dass der T\u00e4ter ohne unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Anstrengung imstande sein muss Hilfe zu leisten. Nur wegen blosser Unannehmlichkeiten nicht zu helfen ist strafbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Mehr Voraussetzungen braucht es nicht. Eine konkrete Gefahr des Lebens oder der Gesundheit durch die Verletzung ist nicht vorausgesetzt. Ebenso wenig ist vorausgesetzt, dass die Hilfe dem Verletzen genutzt h\u00e4tte. Unterbleibt die Hilfe, ist der Tatbestand erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unterlassung der Nothilfe an einen Menschen in unmittelbarer Lebensgefahr:<\/strong> Hier muss im Gegensatz zu oben der Hilfebed\u00fcrftige in einer Lebensgefahr schweben. Die Ursache daf\u00fcr ist beliebig. Ausser bei Selbstmordversuch, hier macht man sich nicht strafbar, wenn man nicht hilft. Weitere Voraussetzungen sind die Tatmacht und Zumutbarkeit der Hilfeleistung und das Bed\u00fcrfnis nach Hilfe von T\u00e4ter (wie oben). Wenn alle diese Voraussetzungen erf\u00fcllt sind und der T\u00e4ter nicht hilft, dann erf\u00fcllt er den Tatbestand der Unterlassung der Nothilfe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unterschied von Aussetzung und Unterlassung der Nothilfe: <\/strong>Die In-Stichlassung wird von der Unterlassung der Nothilfe verdr\u00e4ngt, falls sich das Opfer in einer unmittelbaren Lebensgefahr sich befindet. In letztem Fall muss jedermann Hilfe leisten und nicht nur der Garant. Bei einer nicht unmittelbaren Lebensgefahr kommt aber nur ein allf\u00e4lliger Garant (durch Vertrag, Gefahrengemeinschaft oder Gesetz entstanden) als T\u00e4ter in Frage. Ein Garant wird also schon f\u00fcr die In Stichlassung in einer gew\u00f6hnlichen mittelbaren Lebensgefahr bestraft. Falls aber die Lebensgefahr unmittelbar ist, dann wird jedermann f\u00fcr die In Stichlassung bestraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Die In-Gefahr-Bringung wird von der Gef\u00e4hrdung des Lebens auch die Unmittelbarkeit der Lebensgefahr verdr\u00e4ngt falls zus\u00e4tzlich die Gef\u00e4hrdung skrupellos ist. Wenn jemand kein Garant ist, dann wird er nicht f\u00fcr die Herbeif\u00fchrung einer Lebensgefahr bestraft, falls diese nicht skrupellos war, auch wenn die Lebensgefahr unmittelbar war.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gef\u00e4hrdung des Lebens (Art. 129 StGB)<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder Geldstrafe bestraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Es werden damit vor allem Leute bestraft, die aus Dummheit oder aus Respektlosigkeit jemanden in Lebensgefahr bringen, auch wenn sie nicht vors\u00e4tzlich handeln und keine T\u00f6tung vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Man muss sich immer fragen, wie w\u00fcrde die Tat zu beurteilen sein, falls sich der Tod ereignet h\u00e4tte. Wenn es eine grobfahrl\u00e4ssige T\u00f6tung gewesen w\u00e4re, dann liegt Gef\u00e4hrdung des Lebens vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz zu Aussetzung braucht es hier keine Garantenstellung oder die Hilfslosigkeit des Gef\u00e4hrdeten. Daf\u00fcr werden Skrupellosigkeit und die Unmittelbarkeit der Lebensgefahr vorausgesetzt. Unmittelbar ist eine Lebensgefahr, wenn ein Zustand vorliegt, aufgrund dessen nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge die Wahrscheinlichkeit oder sehr nahe M\u00f6glichkeit des Todeseintritts eines konkreten Menschen besteht. Wenn somit das Opfer nur aus purem Gl\u00fcck \u00fcberlebt, dann liegt Gef\u00e4hrdung des Lebens vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Skrupellosigkeit ist gegeben, wenn nicht wenigstens teilweise ein positiver Zweck angestrebt wird. Anders gesagt muss ein qualifizierter Grad der Vorwerfbarkeit, eine besondere Hemmungs- und R\u00fccksichtslosigkeit des T\u00e4ters in der Situation, eine frivole durch nichts zu rechtfertigende Gef\u00e4hrdung gegeben sein. Massgebend sind die allgemein anerkannten Grunds\u00e4tze von Sitte und Moral. Je gr\u00f6sser die Gefahr ist und je weniger die Beweggr\u00fcnde zu billigen oder auch nur zu verstehen sind, desto eher ist die Gef\u00e4hrdung des Lebens gem\u00e4ss Gesetz gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der T\u00e4ter muss nicht mit dem Tod rechnen, aber es muss ihm bewusst sein, dass er jemanden in Lebensgefahr bringt, auch wenn er damit vertraut, dass der Tod nicht eintreten wird. Das setzt voraus, dass der T\u00e4ter annimmt, die drohende Gefahr k\u00f6nne durch sein eigenes Verhalten (zB gezielter Schuss am Opfer vorbei) oder durch eine Reaktion der gef\u00e4hrdeten Person (Sprung zur Seite vor dem heranfahrenden Auto) abgewendet werden. Je mehr die Vermeidung der Todesfolge dem Zufall \u00fcberlassen bleibt, desto eher ist eventualvors\u00e4tzliche T\u00f6tung (beim Tod) oder der Versuch dazu anzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiele f\u00fcr die Gef\u00e4hrdung des Lebens:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Wenn der T\u00e4ter mit einer entsicherten Pistole auf jemanden zielt und nur noch den Abzug dr\u00fccken muss, damit ein Schuss los geht.<\/li>\n\n\n\n<li>Zwei Sch\u00fcsse gegen den Boden, wobei eines den Fuss des Gegner traf, unmittelbare Lebensgefahr bejaht.<\/li>\n\n\n\n<li>Stossen eines Menschen in einem kalten Fluss, obwohl er nicht schwimmen kann und er dies sagt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Raufhandel und Angriff (Art. 133 und 134 StGB)<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die K\u00f6rperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Nicht strafbar ist, wer ausschliesslich abwehrt oder die Streitenden scheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier wird somit auch jemand bestraft, der nicht vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig den Tod oder die K\u00f6rperverletzung einer Person verursacht hat. Man wird aber daf\u00fcr bestraft, dass man in einem Raufhandel beteiligt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Raufhandel ist die wechselseitige, t\u00e4tliche Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen. Wechselseitigkeit ist gegeben, wenn die streitbaren Personen gegeneinander aktiv vorgehen. Es gen\u00fcgt daf\u00fcr, einzelne Schl\u00e4ge anzubringen. Die Auseinandersetzung muss weiter t\u00e4tlich sein. Diese kann durch Schl\u00e4ge, St\u00f6sse, mit irgendwelchen Waffen oder mit Wurfgeschosse erfolgen. Der Raufhandelt muss schliesslich zu Tod oder zumindest einfache K\u00f6rperverletzung f\u00fchren. Es wird jedoch kein Vorsatz zur f\u00fcr den Tod oder die K\u00f6rperverletzung verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4ss Art. 133 Abs. 2 StGB verhalten sich Personen nicht tatbestandsm\u00e4ssig, die lediglich abwehren oder die Streitenden versuchen auseinanderzubringen. Nach der bundesrechtlichen Praxis verh\u00e4lt sich auch derjenige nicht tatbestandsm\u00e4ssig, der in einem Raufhandel Attacken anderer t\u00e4tlich abwehrt. Wenn man also mehrere Angreifer abschl\u00e4gt, um sich zu wehren.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn es keine wechselseitige T\u00e4tlichkeiten gibt, also die angegriffenen Personen passiv bleiben oder sich nur zu sch\u00fctzen sucht ohne ihrerseits (auch nicht in Rahmen der Notwehr) t\u00e4tlich zu werden dann liegt Angriff vor.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">In welchen Situationen ist der Rechtsanwalt f\u00fcr K\u00f6rperverletzung f\u00fcr Sie da?<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><a href=\"https:\/\/www.kanzlei.law\/strafrecht\/strafverteidigung\/verhaltenstipps\/vorladung-polizei\/\"><strong>Vorladung&nbsp;<\/strong><\/a>von der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf K\u00f6rperverletzung<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"https:\/\/www.kanzlei.law\/strafrecht\/strafverteidigung\/verhaltenstipps\/durchsuchungen-und-beschlagnahmungen\/\"><strong>Hausdurchsuchung<\/strong><\/a>&nbsp;durch die Ermittlungsbeh\u00f6rde<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"https:\/\/www.kanzlei.law\/strafrecht\/strafverteidigung\/verhaltenstipps\/untersuchungshaft\/\"><strong>Untersuchungshaft \/ Festnahme<\/strong><\/a>&nbsp;wegen des Verdachts einer K\u00f6rperverletzung<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"https:\/\/www.kanzlei.law\/strafrecht\/strafverteidigung\/verhaltenstipps\/anklage-von-der-staatsanwaltschaft\/\"><strong>Anklage<\/strong><\/a>&nbsp;der Staatsanwaltschaft bei K\u00f6rperverletzung<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"https:\/\/www.kanzlei.law\/strafrecht\/strafverteidigung\/pflichtverteidiger-berlin\/\"><strong>Pflichtverteidigung<\/strong><\/a>&nbsp;schweizweit m\u00f6glich<\/li>\n\n\n\n<li><a href=\"https:\/\/www.kanzlei.law\/strafrecht\/strafverteidigung\/rechtsmittel-im-strafrecht\/\"><strong>Rechtsmittel<\/strong><\/a>&nbsp;\u2013 Berufung und Revision nach einer Verurteilung wegen K\u00f6rperverletzung<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Die K\u00f6rperverletzungsdelikte stellen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch dar und k\u00f6nnen<strong>&nbsp;Geld- oder Freiheitsstrafen&nbsp;<\/strong>nach sich ziehen. Haben Sie eine Vorladung wegen des Vorwurfs betreffend eines K\u00f6rperverletzungsdeliktes erhalten, sollten Sie unbedingt von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.<strong> Beauftragen Sie einen Strafverteidiger<\/strong>. Dieser wird Akteneinsicht verlangen und die Ermittlungsakte sorgf\u00e4ltig auswerten. Anschlie\u00dfend wird gemeinsam er\u00f6rtert, ob es sinnvoll ist, sich zur Sache in Form einer Verteidigererkl\u00e4rung zu \u00e4u\u00dfern oder weiter zu schweigen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6rperverletzungsdelikte geh\u00f6ren zu den h\u00e4ufigsten Vorw\u00fcrfen im Strafrecht. 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