{"id":2225,"date":"2023-11-23T19:38:54","date_gmt":"2023-11-23T19:38:54","guid":{"rendered":"https:\/\/anwaltskanzlei-eshrefi.ch\/?p=2225"},"modified":"2023-11-23T19:46:35","modified_gmt":"2023-11-23T19:46:35","slug":"betrug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltskanzlei-eshrefi.ch\/sq\/betrug\/","title":{"rendered":"Betrug &#8211; Ein Anwalt erl\u00e4utert"},"content":{"rendered":"<p>In der Praxis geh\u00f6ren Betrugsf\u00e4lle zu den h\u00e4ufigsten Straftaten. Der Betrug setzt voraus, dass ein Mensch bewusst get\u00e4uscht wird und beim Get\u00e4uschten dadurch ein Irrtum erregt wird.&nbsp;<strong>Aufgrund des Irrtums muss der Get\u00e4uschte eine Handlung vornehmen (z.B. Abschluss eines Kaufvertrags), die ihm wiederrum einen finanziellen Schaden zuf\u00fcgt.<\/strong> Zudem muss die T\u00e4uschung arglistig sein. Wenn der Verm\u00f6gensschaden ohne die Involvierung eines Menschen geschied, sondern durch einen Computer, dann liegt Missbrauch von Datenverarbeitungsanlagen vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Als erfahrener Strafverteidiger befasse ich mich t\u00e4glich mit den prozessualen und materiellen Problemen des Strafrechts. Egal ob Sie eine Vorladung zur Einvernahme oder Hauptverhandlung erhalten haben: Ich vertrete und verteidige Sie in der ganzen Schweiz vor allen Strafgerichten. Je schneller Sie mich mandatieren, desto rascher kann ich Einfluss auf den Gang des Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahrens nehmen und so&nbsp;<strong>das bestm\u00f6gliche Ergebnis f\u00fcr Sie erreichen<\/strong><strong>.<\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann liegt T\u00e4uschung vor?<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>T\u00e4uschung durch aktive Handlung:<\/strong> Es ist ein Verhalten, das darauf abzielt, bei einem anderen eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung \u00fcber eine Tatsache hervorzurufen, sei es durch Sprache, Gesten oder konkludentes Verhalten. Die Wirklichkeit machen Tatsachen aus. Diese sind Geschehnisse der Vergangenheit und der Gegenwart. Es gibt \u00e4ussere Tatsachen (Eignung einer Sache f\u00fcr einen bestimmten Zweck) und innere Tatsachen (die aktuelle nicht Zahlungsbereitschaft). Nicht gefasst sind also Aussagen \u00fcber zuk\u00fcnftige Ereignisse (Prognosen) sowie Werturteile. Zuk\u00fcnftige Ereignisse sind keine Tatsachen, weil sie noch nicht existieren. Wenn sie unsicher sind, k\u00f6nnen sie nicht vorget\u00e4uscht werden (ausser man untermauert ihr Eintreten mit unwahren gegenw\u00e4rtigen oder vergangenen Tatsachen).<\/p>\n\n\n\n<p>Kann die \u00abRechtzeitigkeit der Lieferung\u00bb als eine T\u00e4uschung i. S. v.&nbsp;<a href=\"https:\/\/app.legalis.ch\/legalis\/document-view.seam?documentId=m5pxg5dhmjpxax3boj2f6mjugy\">Art. 146 StGB<\/a>&nbsp;gesehen werden? Die Rechtzeitigkeit der Lieferung einer Sache ist ein zuk\u00fcnftiges Ereignis, kann somit ungewiss sein und ist insoweit keine Tatsache. Eine T\u00e4uschung ist etwa zu verneinen, wenn der Verk\u00e4ufer rechtzeitig liefern will und er lediglich durch den Vertragsabschluss und die Einforderung der Vorauszahlung zum Ausdruck bringt, er werde dazu auch in der Lage sein. Wenn jedoch der Verk\u00e4ufer die Rechtzeitigkeit der Lieferung beim Vertragsabschluss bzw. im Zeitpunkt der Vorauszahlung mit unwahren gegenw\u00e4rtigen oder vergangenen Tatsachen untermauert, liegt eine falsche gegenw\u00e4rtige Tatsache vor. Dies ist der Fall, wenn der Verk\u00e4ufer f\u00e4lschlicherweise behauptet, er sei bereits im Besitz der Ware.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>T\u00e4uschung durch Unterlassung<\/strong>: Soweit der T\u00e4ter durch ein Rechtsgesch\u00e4ft, Gesetz oder nach Treu und Glauben verpflichtet ist jemanden \u00fcber Irrt\u00fcmer aufzukl\u00e4ren, begr\u00fcndet auch das Unterlassen der Aufkl\u00e4rung die Annahme einer T\u00e4uschung. Der T\u00e4ter macht sich erst strafbar, wenn er merkt, dass der andere sich falsche Vorstellungen macht und er ihn daraufhin nicht aufkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der T\u00e4ter schweigt, aber andere Verhalten zu Tage bringt, die in einer bestimmten Situation als eine Aussage zu deuten sind, dann schweigt der T\u00e4ter sprachlich, aber er gibt trotzdem etwas von sich. In diesem Fall liegt auch aktive T\u00e4uschung vor. T\u00e4uschung durch Unterlassen kann nur vorliegen, wenn sich der Irrtum des Get\u00e4uschten nicht auf Verhalten des T\u00e4uschers (ausdr\u00fccklich oder konkludent) beruht und der T\u00e4uscher diesen Irrtum nicht aufkl\u00e4rt, obwohl er dazu verpflichtet war.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>T\u00e4uschung durch konkludente Handlung: <\/strong>Eine T\u00e4uschung \u00fcber die Verf\u00fcgungsmacht kann auch konkludent erfolgen, etwa wenn das Regelwerk der Internetauktionsplattform dem Verk\u00e4ufer verbietet, Waren anzubieten, die er nicht besitzt und er dies trotzdem tut. Unter diesen Umst\u00e4nden ist seine Handlung eine T\u00e4uschung, n\u00e4mlich das Anbieten von Waren auf der Internetauktionsplattform.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann liegt Arglist vor?<\/h2>\n\n\n\n<p>Arglist liegt vor, wenn der Betroffene die elementarsten bzw. grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen nicht einh\u00e4lt oder einfacher gesagt, den Irrtum mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen. Wer zu leichtgl\u00e4ubig auf eine L\u00fcge einf\u00e4llt, wo er mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit und Vorsicht h\u00e4tte das Irrtum vermeiden k\u00f6nnen und so sich h\u00e4tte sch\u00fctzen sollen, soll nicht den Strafrichter anrufen. Sch\u00fctzen kann man sich, indem man die Aussage \u00fcberpr\u00fcft. Arglist ist also ganz klar gegeben bei einer T\u00e4uschung, dessen \u00dcberpr\u00fcfung unm\u00f6glich, unzumutbar, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig oder nicht n\u00f6tig erscheint und so sich das Opfer nicht sch\u00fctzen kann, dann soll es den Strafrichter anrufen k\u00f6nnen. Wenn aber der Grund nicht in den obigen Voraussetzungen liegt, sonder weil das Opfer zu faul, zu bequem, abergl\u00e4ubig oder zu leichtsinnig war, dann soll er nicht gesch\u00fctzt werden. Hier ist Betrug erlaubt (z.B. Teleshopping). Das Opfer muss aber nicht die gr\u00f6sstm\u00f6gliche Sorgfalt walten lassen und alle denkbaren Vorsichtsmassnahmen treffen. Entscheidend ist nicht, ob der Betroffene alles vorgekehrt hat, um den Irrtum zu vermeiden. Arglist scheidet lediglich dann aus, wenn das Opfer die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen nicht beachtet hat. Entsprechend entf\u00e4llt der strafrechtliche Schutz nicht bei jeder Fahrl\u00e4ssigkeit des Opfers, sondern nur bei Leichtfertigkeit. Danach ist bei der Pr\u00fcfung der Arglist nicht aufgrund einer rein objektiven Betrachtungsweise darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich vorsichtiger und erfahrener Dritter auf die T\u00e4uschung reagiert h\u00e4tte. Vielmehr ist die jeweilige Lage und Schutzbed\u00fcrftigkeit des Betroffenen im Einzelfall zu ber\u00fccksichtigen, soweit der T\u00e4ter diese kennt und ausn\u00fctzt. Das gilt insbesondere bei geistesschwachen, unerfahrenen oder aufgrund des Alters oder einer (k\u00f6rperlichen oder geistigen) Krankheit beeintr\u00e4chtigten Opfern, ferner bei solchen, die sich in einem Abh\u00e4ngigkeits- oder Unterordnungsverh\u00e4ltnis oder in einer Notlage befinden und deshalb kaum imstande sind, dem T\u00e4ter zu misstrauen. Auf der anderen Seite ist die besondere Fachkenntnis und Gesch\u00e4ftserfahrung des Opfers in Rechnung zu stellen, wie sie etwa im Rahmen von Kreditvergaben Banken beigemessen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Einzelne L\u00fcgen sind also klar arglistig, wenn die \u00dcberpr\u00fcfung unm\u00f6glich (innere Tatsachen, Verf\u00fcgungsberechtigung, versteckte M\u00e4ngel), mit besonderer M\u00fchen verbunden und unzumutbar ist. Also der Aufwand unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist oder die \u00dcberpr\u00fcfung mit einem Eingriff in die Privat- oder Intimsph\u00e4re verbunden w\u00e4re (wenn das Opfer durch einfache Sicherungsmassnahmen sich selbst sch\u00fctzen kann). Weiter wenn der T\u00e4ter das Opfer von der \u00dcberpr\u00fcfung abh\u00e4lt oder er eine besonderes Vertrauensverh\u00e4ltnis ausnutzt. Unter diesen Voraussetzungen kann sich das Opfer nicht gut selbst sch\u00fctzen. Und das ist die Definition der Arglist, die fehlende, schwierige oder unzumutbare Selbstsschutzm\u00f6glichkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aussagen des T\u00e4ters allein machen also eine T\u00e4uschung noch nicht arglistig, sondern auch die Umst\u00e4nde m\u00fcssen mitber\u00fccksichtigt werden. Wenn zum Beispiel die Gewinnver-sprechungen v\u00f6llig unrealistisch sind, weil die Chance sehr klein ist, dann darf man diesem Versprechen nicht glauben. Starke Indizien f\u00fcr eine Arglist liegen vor, im Falle eines L\u00fcgen-geb\u00e4udes oder besonderen Machenschaften.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der L\u00fcgengeb\u00e4ude liegt eine Summierung von L\u00fcgen vor, die von einer besonderen Hinterh\u00e4ltigkeit zeugen und derart raffiniert aufeinander abgestimmt sind, dass sich auch ein kritische Opfer t\u00e4uschen liesse. Auch hier stellt sich die Frage, ob es dem Opfer zumutbar war diese durch \u00dcberpr\u00fcfung zu sch\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als besondere Machenschaften (machinations) gelten Erfindungen und Vorkehren sowie das Ausn\u00fctzen von Begebenheiten, die allein oder gest\u00fctzt durch L\u00fcgen oder Kniffe (manoeuvres frauduleuses) geeignet sind, das Opfer irrezuf\u00fchren. Machenschaften sind eigentliche Inszenierungen (mise en sc\u00e8ne); sie bestehen aus einem ganzen System von L\u00fcgen und setzen damit gegen\u00fcber einer blossen Summierung von L\u00fcgen h\u00f6here Anforderungen an die Vorbereitung, Durchf\u00fchrung und Wirkung der T\u00e4uschungshandlung voraus. Sie sind gekennzeichnet durch intensive, planm\u00e4ssige und systematische Vorkehren, nicht aber notwendigerweise durch eine besondere tats\u00e4chliche oder intellektuelle Komplexit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welches sind die weiteren Voraussetzungen des Betrugs?<\/h2>\n\n\n\n<p>Damit der Betrug vollst\u00e4ndig ist, muss durch die arglistige T\u00e4uschung das Opfer in einem Irrtum versetzt werden, aufgrund dessen es eine Verm\u00f6gensdisposition unternehmen muss und schliesslich dadurch sein Verm\u00f6gen sch\u00e4digen<strong>.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Irrtum ist die Fehlvorstellung \u00fcber Tatsachen. T\u00e4uschung und Irrtum m\u00fcssen kausal sein. Die T\u00e4uschung muss den Irrtum hervorrufen oder einen aus anderen Gr\u00fcnden bereits vorliegenden Irrtum best\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verm\u00f6gensdisposition ist ein Verhalten (Handlung, Duldung, Unterlassung), das geeignet ist, eine unmittelbare Verm\u00f6gensminderung zu bewirken (z.B. \u00dcbergabe einer Sache, Erbringen geldwerter Leistungen, Eingehen von Verbindlichkeiten, Verzicht auf eine Forderung, Nichtgeltendmachung einer Forderung). Wichtig ist, dass dem T\u00e4ter eine Wahlfreiheit bleiben muss. Er muss die Verm\u00f6gensdisposition freiwillig machen. Diese liegt deshalb nicht vor, wenn das Opfer aus seiner Sicht keine M\u00f6glichkeit sieht \u00fcber das Verm\u00f6gen zu verf\u00fcgen. Es muss ein Grad der Entscheidungsfreiheit vorliegen. (Bsp. Falscher Polizist, der vort\u00e4uscht eine gestohlene Sache zu Beschlagnahmen, macht sich nicht des Betruges strafbar). Wenn sich also das Opfer denkt, es ist in Gefahr oder es muss sein Verm\u00f6gen verkleiner, dann liegt keine Disposition vor und damit kein Betrug, sondern betr\u00fcgerische Erpressung<strong>.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Verm\u00f6gensdisposition kann auch ein Dritter vornehmen, dessen Verm\u00f6gen nicht gesch\u00e4digt wird. Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass er in einer besonderen N\u00e4hebeziehung zum Gesch\u00e4digten steht. Dies ist immer dann gegeben, wenn der Verf\u00fcgende kraft Gesetz, beh\u00f6r-dlichen Auftrags oder Rechtsgesch\u00e4fts befugt ist, Rechts\u00e4nderungen oder Anordnungen mit unmittelbarer Wirkung auf das fremde Verm\u00f6gen vorzunehmen (Verf\u00fcgungsgewalt hinsicht-lich fremden Verm\u00f6gens). Also direkte Stellvertreter. Weiter muss die Verm\u00f6gensdispositon ihren Grund im Irrtum haben, der durch T\u00e4uschung hervorgerufen wurde und dem Opfer keine Verletzung der elementarsten Vorsichtsmassnahmen vorgeworfen werden, die den Irrtum h\u00e4tten vermeiden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verm\u00f6gensschaden kann in der Verminderung der Aktiven, Vergr\u00f6sserung der Passiven oder einem entgangenem Gewinn liegen. Dabei gen\u00fcgt jede auch bloss vor\u00fcbergehende Verm\u00f6gensbeeintr\u00e4chtigung als Verm\u00f6gensschaden. Der T\u00e4ter muss sich also nicht bereichern. Es gen\u00fcgt die Sch\u00e4digung.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Welche Betrugsarten gibt es?<\/h1>\n\n\n\n<p>Es ist wichtig zu beachten, dass Betrug in vielen Formen auftreten kann und oft komplexe Ermittlungen erfordert, um die T\u00e4ter zur Rechenschaft zu ziehen. Einige davon sind hier aufgef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Internetbetrug:<\/strong> Hierbei handelt es sich um Betrugsdelikte, die online begangen werden. Dazu geh\u00f6ren Phishing, Identit\u00e4tsdiebstahl, Online-Betrug, gef\u00e4lschte Online-Verk\u00e4ufe und betr\u00fcgerische E-Mails.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Kreditkartenbetrug:<\/strong> Dies beinhaltet den Missbrauch von Kreditkarteninformationen oder gestohlenen Kreditkarten, um Eink\u00e4ufe auf fremde Rechnung zu t\u00e4tigen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Identit\u00e4tsdiebstahl:<\/strong> Hierbei wird die Identit\u00e4t einer Person gestohlen, um Kredite auf ihren Namen aufzunehmen, Bankkonten zu er\u00f6ffnen oder andere finanzielle Transaktionen durchzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Scheckbetrug:<\/strong> Dies tritt auf, wenn gef\u00e4lschte Schecks ausgestellt oder gestohlene Schecks verwendet werden, um finanzielle Vorteile zu erlangen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Versicherungsbetrug:<\/strong> In diesem Fall t\u00e4uscht jemand eine Versicherungsgesellschaft, um Leistungen zu erhalten, zu denen er oder sie nicht berechtigt ist. Dazu geh\u00f6ren Autoversicherungsbetrug, Krankenversicherungsbetrug und Sachversicherungsbetrug.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Investitionsbetrug:<\/strong> Investitionsbetrug beinhaltet Irref\u00fchrung von Anlegern, um ihr Geld in nicht existierende oder wertlose Anlagen zu stecken. Beispiele sind Schneeballsysteme und Ponzi-Systeme.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Betrug im Immobilienbereich:<\/strong> Dies kann die T\u00e4uschung von Immobilienk\u00e4ufern oder -verk\u00e4ufern, die F\u00e4lschung von Dokumenten und Hypothekenbetrug umfassen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Sozialleistungsbetrug:<\/strong> Dies umfasst die unrechtm\u00e4\u00dfige Beantragung oder den Erhalt von staatlichen Sozialleistungen, zu denen man nicht berechtigt ist.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Schuldenbetrug:<\/strong> Hierbei handelt es sich um betr\u00fcgerische Aktivit\u00e4ten, um Schulden zu umgehen, wie beispielsweise die Verwendung von gef\u00e4lschten Dokumenten oder die Einreichung von nicht existierenden Schulden.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Betrug im Handel:<\/strong> Dies kann verschiedene Formen annehmen, einschlie\u00dflich gef\u00e4lschter Waren, unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken, gef\u00e4lschter Rechnungen und Vertragsbetrug.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Steuerbetrug:<\/strong> Hierbei handelt es sich um betr\u00fcgerische Aktivit\u00e4ten zur Vermeidung oder Minderung der Steuerlast, wie Steuerhinterziehung oder das Einreichen gef\u00e4lschter Steuererkl\u00e4rungen.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Betrug im Bereich der Kunstsammlung:<\/strong> Dies beinhaltet den Verkauf gef\u00e4lschter Kunstwerke oder die T\u00e4uschung von Sammlern \u00fcber die Echtheit von Kunstgegenst\u00e4nden.<\/li>\n<\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Praxis geh\u00f6ren Betrugsf\u00e4lle zu den h\u00e4ufigsten Straftaten. 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