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Was ist das Strafbefehlsverfahren und was wird damit bezweckt?

Dieser Beitrag wurde verfasst von:

lic.iur. Anol Eshrefi

Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in Rechtsvertretung ist Anol Eshrefi als selbstständiger Jurist geübt in Vertretung und Beratung. Darüber hinaus kennt er sich in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen aus, spezialisiert ist er insbesondere im Ausländerrecht.

Das Strafbefehlsverfahren Schweiz ist ein vereinfachtes Verfahren im Strafrecht. Damit wird bezweckt, dass leichte bis mittelschwere Straftaten vollständig durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet werden können. Mit anderen Worten: Der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwaltschaft erhält die Möglichkeit, eine Strafe auszusprechen, ohne Anklage beim Strafgericht erheben zu müssen. Das Mittel dazu ist der Strafbefehl. Darin werden – ähnlich wie in einem Urteil – die vorgeworfenen Taten beschrieben und die Sanktionen ausgesprochen. Es handelt sich somit um ein „Urteil“ der Staatsanwaltschaft. Wer einen Strafbefehl erhalten hat, sollte die nächsten Schritte gut planen.

Der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem gerichtlichen Urteil

Der Strafbefehl unterscheidet sich von einem Urteil dadurch, dass die beschuldigte Person innert Frist 10 Tage Einsprache erheben kann (Einsprache Strafbefehl). Hält die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl fest, muss sie die Akten dem Strafgericht zur Beurteilung überweisen. Der Strafbefehl ist also ein Urteilsvorschlag, ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren beschleunigt zu erledigen. Verzichtet die beschuldigte Person hingegen innert Frist auf die Einsprache, erhält der Strafbefehl die gleiche Wirkung wie ein richterliches Urteil, ohne dass ein ordentliches Gerichtsverfahren stattgefunden hätte.

Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

Ein Strafbefehl ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Der Sachverhalt muss ausreichend geklärt sein oder die beschuldigte Person hat die Tat eingestanden. Zudem darf die Staatsanwaltschaft nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Maximalgrenze bestrafen: Busse, Geldstrafe bis höchstens 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis höchstens sechs Monate. Liegt die zu erwartende Strafe darüber, kann die Tat nicht im Strafbefehlsverfahren erledigt werden. Dann ist Anklage vor Gericht zu erheben. Ist die Staatsanwaltschaft, etwa nach Konsultation der Polizeiakten, überzeugt, dass die Tat begangen wurde und die Strafe innerhalb dieser Grenzen liegt, kann sie einen Strafbefehl erlassen. Es muss hierfür nicht zwingend eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft stattfinden. In der Praxis (z. B. bei der Staatsanwaltschaft Zürich) kommt es oft zu einem raschen Entscheid auf Aktenlage.

Problematika e urdhrit penal

Viele Betroffene verzichten auf die Einsprache Strafbefehl, weil sie nicht wissen, dass sie ein berechtigtes Anfechtungsrecht haben, oder weil sie mögliche Kosten scheuen. Später stellt sich dann heraus, dass nicht nur die Strafe zählt, sondern vor allem die Nebenfolgen, die an den Strafbefehl anknüpfen und teils zwingend sind. Im Strassenverkehrsrecht hängt die Dauer eines Führerausweisentzug nach Strafbefehl regelmässig vom Inhalt des Strafbefehls ab. Häufig geht es zudem um einen möglichen Strafregistereintrag, der sich auf Beruf, Bewilligungen oder Reisen auswirken kann.

Hinzu kommt die Zustellungsproblematik: Die Einsprachefrist kann ablaufen, ohne dass der Betroffene den Strafbefehl erwartet hat, etwa bei Ferien oder Spitalaufenthalt. Voraussetzung ist lediglich, dass bereits ein Strafverfahren eröffnet wurde. Man muss also mit einem Strafbefehl rechnen. Der Kontakt mit der Staatsanwaltschaft vor Erlass des Strafbefehls ist nicht zwingend erforderlich. Oft genügt es, dass die Polizei mitteilt, gegen eine Person laufe ein Verfahren. Wer also bereits mit der Polizei zu tun hatte und davon ausgeht, dass ein Strafverfahren gegen ihn läuft, sollte zeitnah rechtlichen Rat einholen.

Was heisst das konkret für Sie?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, oder wenn Ihnen die Polizei mitteilt, dass gegen Sie ein Strafverfahren eröffnet wurde, sollten Sie unverzüglich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich die Konsequenzen eines Strafbefehls verständlich erklären, insbesondere bei Strassenverkehrsdelikten, wo neben der Strafe weitere Folgen drohen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise, prüfen die Erfolgsaussichten, erläutern Chancen und Risiken und reichen bei Bedarf sofort die Einsprache ein, damit die Frist 10 Tage Einsprache gewahrt bleibt.

Als Anwalt Strafrecht Zürich und Anwalt Strafrecht Winterthur kennen ich die regionalen Abläufe und koordinieren für Sie die nächsten Schritte, von der fristgerechten Einsprache über die Akteneinsicht bis zur Verteidigungsstrategie.

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